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Neue Richtlinie Vor-Ort-Beratung zum 01.10.2009
Aktuelle Hinweise zur bevorstehenden Änderung der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Technologie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in
Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung)
Die Richtlinie wird voraussichtlich zum 1. Oktober 2009 geändert und ihre Gültigkeit
über den 31. Dezember 2009 hinaus bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.
- Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 können als Bonus zur Energiesparberatung gefördert werden (mit neuen Anforderungen an den Bericht und Förderbeträge).
- Streichung der Förderfähigkeit separater Thermografiegutachten.
- Möglichkeit der Kumulierung mehrerer Boni, mit Ausnahme der Kumulierung von Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfungen.
- Ausdrückliche Verpflichtung des Beraters zur Prüfung der Eigentümerzustimmung in Beratung von Mietern oder Pächtern.
- Ergänzung des Ausschlusskriteriums „Beratung innerhalb der letzten 8 Jahren“ um das Kriterium, dass in dieser Zeit kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
- Streichung des Ausschlusskriteriums der Baugleichheit.
- Nachweis der Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und Luftdichtigkeits- messungen sowie Verantwortlichkeit des antragstellenden Beraters bei Einbeziehung von Experten.
