Energieausweis

Seit vielen Jahren werden Energieausweise im Rahmen verschiedener Kampagnen freiwillig ausgestellt. Mit dem Beschluss der Bundesregierung und dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) wurde festgelegt, dass Energieausweise (befristet) nach 2 unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen erstellt werden können und jeweils 10 Jahre Gültigkeit ab Ausstellungsdatum besitzen.
Verbrauchsorientierter Energieausweis, bedarfsorientierter Energieausweis
- Der verbrauchsorientierten Energieausweis: wenn Ihr Gebäude vor dem 1.11.1977 gebaut ist und weniger als 5 Wohnungen hat. Die Erstellung eines solchen Ausweises berücksichtigt allerdings nicht umfassend die baulichen Gegebenheiten der Immobilie, was bedeutet, dass auf die Prüfung des Mindestwärmeschutzes (und dessen Einhaltung) verzichtet wird.
- Der bedarfsorientierten Energieausweis, wird auf der Grundlage ingenieurstechnischer Berechnungen ausgestellt. Die baulichen und anlagentechnischen Gegebenheiten der Immobilie werden dabei bewertet. Es werden Modernisierungsvarianten erarbeitet.
